Arzneikühlschränke: Neue DIN, gleicher Schutz
In jüngster Zeit haben uns Kunden gefragt, ob die Einführung der DIN 13277 Auswirkungen auf den Versicherungsschutz ihrer Medizinkühlschränke hat. Das ist nicht der Fall. Der bestehende Versicherungsschutz für Arzneikühlschränke wird – zumindest für unsere Kunden – von der Neuerung nicht tangiert. Ihr Kühlgut-Schutz bleibt sowohl bei DIN 58345 als auch bei DIN 13277 unverändert bestehen – ohne, dass Sie irgendetwas tun müssen.
Hintergrund: Im Mai 2023 hat die DIN 13277 zwei ältere Normen abgelöst. Dabei handelt es sich um die DIN 58345 (für Medikamenten-Kühlschränke und Blutplasma-Froster) und die DIN 58371 (für Blutkonserven-Kühlschränke). Bislang haben unsere Kunden, die in ihrer Apotheke einen DIN 58345-Kühlschrank betrieben haben, einen deutlich umfassenderen Versicherungsschutz als marktüblich erhalten.
Die neue DIN 13277 gilt nun für alle Medizinkühlschränke in Apotheken, Zyto-Laboren, Bilsterzentren sowie für die Blutplasma-Lagerung und einige andere Anwendungen.
Unser Tipp: Wer für seine Apotheke neue Kühlschränke anschaffen möchte, kann Geräte sowohl mit DIN 58345 als auch DIN 13277 nehmen. Wer noch keine DIN-Kühlschränke hat, sollte nun dringend umrüsten, denn Versicherer bieten für Kühlgut in Geräten, die keiner der beiden Normen entsprechen, bestenfalls einen sehr eingeschränkten Versicherungsschutz.